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Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)

Mit dem Ja zum Stromgesetz vom 9. Juni 2024 ist der Weg für Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) geebnet. Du produzierst selbst grünen Strom oder möchtest auch ohne eigene PV-Anlage Ökostrom aus deiner Gemeinde beziehen und dafür noch weniger bezahlen als beim lokalen Energieversorger? Eine LEG ist genau das Richtige für dich!

Was ist eine LEG?

Eine LEG ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Parteien in der gleichen Gemeinde, die gemeinsam erneuerbaren Strom erzeugen und nutzen. Dabei können sowohl Privathaushalte als auch Unternehmen teilnehmen. Ziel ist es, lokal produzierten Ökostrom effizient zu nutzen und die Energieversorgung nachhaltiger zu gestalten.

Vorteile einer LEG

  • Nachhaltigkeit: Förderung erneuerbarer Energien durch gemeinsame Nutzung von Solarstrom.
  • Kosteneffizienz: Stabilere Strompreise durch Eigenproduktion und -verbrauch.
  • Unabhängigkeit: Reduzierung der Abhängigkeit vom öffentlichen Stromnetz.
  • Gemeinschaft: Stärkung des lokalen Zusammenhalts durch gemeinsames Engagement für die Energiewende.

Die Verwaltung und Koordination dieser Gemeinschaften kann jedoch komplex und zeitaufwendig sein. Hier kommt Kilojoule ins Spiel, welche sämtliche administrativen Prozesse rund um die Gründung, Teilnahme und Verwaltung von LEGs bündelt und organisiert.

In einer LEG profitieren sowohl Produzenten als auch Konsumenten von einem fairen und nachhaltigen Strompreismodell. Ziel ist es, lokal produzierten, überschüssigen Photovoltaik-Strom möglichst effizient innerhalb der Gemeinschaft zu nutzen. Diese Preisstruktur schafft eine Win-Win-Situation: Produzenten werden besser entschädigt für ihren Beitrag zur lokalen Energieversorgung, während Verbraucher direkt vom günstigeren, regionalen Strom profitieren. Die Preise orientieren sich an den aktuellen Energie- und Netzkosten in der Grundversorgung und werden jährlich angepasst.

LEG-Strompreisereduktion gegenüber der Grundversorgung und LEG-Einspeisevergütung für 2026

Grundversorgungsgebiet
CKW: LEG-Strompreisreduktion -4 Rp./kWh, LEG-Einspeisevergütung 7 Rp./kWh
(Abzüglich 2.2 CHF/Monat für Abrechnungslizenz)

Zur Deckung der Initialkosten (Einrichtung im Abrechnungssystem und Anmeldung beim Verteilnetzbetreiber) ist ein einmaliger Beitrag zu leisten:
Für jede LEG-Erzeugungsanlage:
-bis 100 kW: CHF 250.– (exkl. MWST)
-100–500 kW: CHF 350.– (exkl. MWST)
-über 500 kW: CHF 450.– (exkl. MWST)

Für jede LEG-Verbrauchsstelle:
-CHF 180.– (exkl. MWST)

Weitere Grundversorgungsgebiete werden bei entsprechender Nachfrage ergänzt.

Interesse an einer LEG?

Wenn du Interesse hast, Teil einer LEG zu werden, kannst du dich unverbindlich anmelden und du wirst zum weiteren Vorgehen informiert.

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Häufige Fragen / Antworten zur LEG von Kilojoule

Ist eine LEG bereits umsetzbar?

Der Stromaustausch innerhalb einer LEG ist ab Januar 2026 möglich. Derzeit werden die erforderlichen Verträge vorbereitet und Teilnehmende zusammengeführt, sodass der Start reibungslos erfolgen kann.

Was gibt es für Akteure in einer LEG?

Verteilnetzbetreiber (VNB)
– Prüft bei der Anmeldung die Erfüllung der LEG-Voraussetzungen.
– Berechnet die LEG-internen und -externen Stromflüsse und stellt sie den LEG-Betreiber:innen (oder deren Vertretung) zu.
– Vergütet den überschüssigen, ins Netz eingespeisten Strom.

LEG-Dienstleister (Kilojoule)
– Steht im Vertragsverhältnis mit den LEG-Betreiber:innen.
– Übernimmt die Abrechnung der LEG für die LEG-Betreiber:innen.

LEG-Betreiber:in (Kilojoule oder andere)
– Regelt die Konditionen innerhalb der LEG mit den Teilnehmer:innen in einem Vertrag.
– Vertritt die LEG gegenüber dem VNB.
– Meldet dem VNB  Mutationen in der LEG.

LEG-Teilnehmer:in (Stromproduzent:in)
– Verkauft den eingespeisten Strom prioritär innerhalb der LEG.
– Verkauft den überschüssigen Strom (der nicht in der LEG veräussert werden konnte) an  den VNB.

LEG-Teilnehmer:in (Stromkonsument:in)
– Kauft den Strom prioritär aus der LEG ein.
– Kauft den Reststrombezug beim VNB ein (oder bei Dritten bei Marktzugang).

Bleiben LEG-Teilnehmende Kunden des Verteilnetzbetreibers?

Ja. Verteilnetzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, grundversorgte LEG-Teilnehmende mit dem zusätzlich benötigten Strom – dem sogenannten Reststrom – zu beliefern. Marktberechtigte Teilnehmende können ihren Stromlieferanten für den Reststrom frei wählen. Der Netznutzungstarif für den Reststrom bleibt in beiden Fällen unverändert. Zudem ist der Verteilnetzbetreiber für die Messung, Informationsbereitstellung und Abrechnung von Reststrom, Netznutzung sowie gesetzlichen Abgaben verantwortlich.

Wie wird der interne Strom abgerechnet?

Die Abrechnung des innerhalb der LEG erzeugten und genutzten Stroms erfolgt vom Betreiber selbst oder über Kilojoule als Dienstleistung. Dabei wird der Strom anteilsmässig auf den zeitgleichen Verbrauch der Teilnehmenden verteilt und entsprechend abgerechnet. Der Rechnungsintervall entspricht dem aus der Grundversorgung.

Wie werden die internen Preise festgelegt?

In einer LEG bestehen zwei Ertragsquellen:

  1. Netznutzungsabschläge:
    Reduzierung der Netznutzungskosten um 40 % (bzw. 20 % bei Nutzung mehrerer Netzebenen).
  2. Tarifdifferenz:
    Differenz zwischen dem Tarif der Energie in der Grundversorgung und der Rückliefervergütung für erneuerbaren Strom.

Die internen LEG-Preise orientieren sich nach den Energiepreisen in der Grundversorgung je nach Netzgebiet.

Wer kann an einer LEG teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich alle Strombeziehenden innerhalb derselben Gemeinde, sofern sie sich auf der gleichen Netzebene 5 bis 7 befinden. Der Bund arbeitet derzeit an einer Karte, welche die entsprechenden Gebiete darstellt. Es ist möglich, dass die Regelung künftig präzisiert wird und sich nur noch auf Netzebenen bezieht.

Wie läuft dies genau mit der Lizenz?

Es gibt Lizenzkosten für eine Software-Abrechnungslösung von Smart-me, sofern eine solche Lizenz nicht bereits vorhanden ist.

Beispiel für 1 Messpunkt (z. B. Stromzähler):

  • Monatslizenz CHF 2.20
  • Alternativ: 10 Jahreslizenz: CHF 169.– einmalig (ohne Rückzahlung bei Austritt oder sonstiger Vertragsauflösung inert der Lizenzdauer)

Diese Kosten werden jeweils bei der LEG-Stromabrechnung ausgewiesen und direkt abgerechnet.

Was gibt es für eine Kündigungsfrist?

Die neuen Konditionen für das Folgejahr werden jeweils Ende September bekanntgegeben. Teilnehmende haben danach bis Ende Oktober die Möglichkeit, den Vertrag für das kommende Jahr zu kündigen. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Für alle LEG-Teilnehmenden gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten, jeweils auf Ende Jahr.

Für Mieterinnen und Mieter besteht eine Sonderregelung: Sie können den Vertrag zum Ende des Mietverhältnisses kündigen, müssen dies jedoch mindestens drei Monate im Voraus mitteilen. In diesem Fall ist ein Nachweis über die Kündigung des Mietverhältnisses erforderlich.

Bekomme ich in der LEG noch den HKN?

In einer LEG bekommst du nur noch für den ins Netz eingespeisten Überschuss HKN.
Für Strom, der innerhalb der LEG verbraucht wird, gibt es keine HKN-Vergütung (Pronovo entwertet sie).

Einschätzung von Kilojoule

Lohnt es sich als Produzent und als Konsument gleichzeitig in der LEG zu sein?

Muss individuell je nach Nutzung und Strom-Lastgangdaten angeschaut werden. 👉 Die Realität im Einfamilienhaus:

  • Mittags im Sommer: Viel PV-Überschuss, aber kaum Nachfrage.
  • Abends und im Winter: Hohe Nachfrage, aber kaum Produktion.

Das bedeutet:
✔️ Produzenten finden über die LEG nicht immer oder eher weniger Konsumenten für ihren Überschüsse.
✔️ Konsumenten können nicht immer so viel über die LEG einkaufen, wie sie möchten.

💡 Fazit: Wer beides gleichzeitig macht, hat es wirtschaftlich schwierig – zumindest mit einem Standard-Lastprofil bei einem Einfamilienhaus. Der echte Mehrwert entsteht, wenn sich unterschiedliche Teilnehmer zusammenschliessen: Haushalte, Gewerbe, E-Mobilität. So gleicht sich Angebot und Nachfrage viel besser aus.

Machen fixe 7 Rp./kWh für meine PV-Anlage Sinn?

Die Antwort: Es kommt auf die Anlagengrösse an.

🔹 Klein ≤30 kWp

  • CKW zahlt Mindestvergütung 6 Rp./kWh + 2 Rp. HKN
  • Im Winter sogar mehr als 7 Rp./kWh (z. B. Q1/2025: 10.38 Rp. + 2 Rp. HKN)
    ➡️ LEG lohnt sich wirtschaftlich hier aktuell nicht, da Fixpreis unter dem Wintererlös liegt und im Sommer die Mindestvergütung greift.

🔹 Mittel 30–100 kWp

  • Mindestvergütung zwischen 1.2 und 6.2 Rp./kWh
    ➡️ Hier wird es knapper – in schwachen Quartalen (z. B. Q2/2025: 2.76 Rp. + 2 Rp. HKN) sind die 7 Rp. attraktiv, im Winter sind die Preise bei CKW höher.

🔹 Gross ≥100 kWp

💡 Fazit:
Für kleine Anlagen: CKW bleibt wirtschaftlich besser.
Für mittlere Anlagen: hängts vom Eigenverbrauch und den Quartalspreisen ab.
Für grosse Anlagen: 7 Rp. Fixpreis können einen echten Vorteil bieten.

Ab wie viel Stromeinkauf lohnt es sich für Konsumenten?

💡 Fazit:
👉 Bis 3’000 kWh/Jahr: Beitritt nicht unbedingt empfohlen, aber möglich
👉 3’000–5’000 kWh/Jahr: nur mässig wirtschaftlich – aber Pluspunkte bei Nachhaltigkeit, Unabhängigkeit und Gemeinschaft
👉 Ab 5’000 kWh/Jahr: kurze Amortisationszeit & gute Einsparungen
👉 Für grosse Verbraucher: sehr guter Nutzen

Kontakt

Kilojoule GmbH
Dorf 7, 6123 Geiss
078 331 67 07
info@kilojoule.ch

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